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   VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540   

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https://dejure.org/2016,23083
VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540 (https://dejure.org/2016,23083)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2016 - 4 BV 15.1540 (https://dejure.org/2016,23083)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 4 BV 15.1540 (https://dejure.org/2016,23083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formfreiheit von Verrechnungsvereinbarungen bei der Erhebung von Gewerbesteuern durch Kommunen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 1 Abs. 2 AO, Art. 18 KAG, § 226 AO, § 387 f. BGB
    Kommunalabgabenrecht: Ausschließliche Anwendbarkeit der Abgabenordnung für Aufrechnung bzw. Verrechnung von Gewerbesteuern | Erstattung von Gewerbesteuerguthaben; Aufrechnung; Verrechnungsvereinbarung; Schriftformerfordernis (verneint)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 1 Abs. 2 AO, Art. 18 KAG, § 226 AO, § 387 f. BGB
    Kommunalabgabenrecht: Ausschließliche Anwendbarkeit der Abgabenordnung für Aufrechnung bzw. Verrechnung von Gewerbesteuern | Erstattung von Gewerbesteuerguthaben; Aufrechnung; Verrechnungsvereinbarung; Schriftformerfordernis (verneint)

  • rewis.io

    Gewerbesteuerverrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 1 Abs. 2; KAG Art. 18; AO § 226; BGB § 387 f.
    Gewerbesteuer; Verrechnungsvereinbarung; materielle Beweislast; Erstattung von Gewerbesteuerguthaben; Aufrechnung; Schriftformerfordernis; Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de

    KAG Art. 18
    Formfreiheit von Verrechnungsvereinbarungen bei der Erhebung von Gewerbesteuern durch Kommunen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 1 Abs. 2 AO, Art. 18 KAG, § 226 AO, § 387 f. BGB
    Kommunalabgabenrecht: Ausschließliche Anwendbarkeit der Abgabenordnung für Aufrechnung bzw. Verrechnung von Gewerbesteuern | Erstattung von Gewerbesteuerguthaben; Aufrechnung; Verrechnungsvereinbarung; Schriftformerfordernis (verneint)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 89.84

    Stundung der Gewerbesteuer - Erhebung einer Verwaltungsgebühr - Besonderheiten im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540
    Die durch § 1 Abs. 2 AO angeordnete entsprechende Anwendung der Abgabenordnung dient der Rechtseinheit; sie soll gewährleisten, dass die Steuerpflichtigen im Verwaltungsverfahren der Gemeinden auf dem Gebiet der Realsteuern nicht anders behandelt werden als diejenigen Steuerpflichtigen, die der Steuerverwaltung einer Bundes- oder Landesbehörde unterliegen (BVerwG, U. v. 20.8.1986 - 8 C 89.84 - NVwZ 1987, 55/56; Musil in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Loseblatt, § 1 AO Rn. 60).

    Diese genießt bereits aufgrund der bundesgesetzlichen Anordnung den Vorrang vor landesrechtlichen Regelungen (vgl. BVerwG, U. v. 20.8.1986 - 8 C 89.84 - NVwZ 1987, 55/56; Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 2 Rn. 58).

  • BFH, 18.07.1989 - VII R 46/86

    Wirksamkeit einer Aufrechnungserklärung des Finanzamts im Sinne eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540
    Im bloßen Schweigen des Steuerpflichtigen auf ein solches Verrechnungsangebot liegt allein noch keine Annahme des Vertragsangebots (BFH, U. v. 18.7.1989 - VII R 46/86 - BFH/NV 1991, 69).

    Eine bloße widerspruchslose Hinnahme - etwa in Anlehnung an das Rechtsinstitut des Schweigens im kaufmännischen Rechtsverkehr - kann im öffentlich-rechtlich geprägten (Steuer-)Rechtsverhältnis nicht zur Begründung einer Verrechnungsvereinbarung genügen (vgl. BFH, U. v. 18.7.1989 - VII R 46/86 - BFH/NV 1991, 69).

  • BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98

    Säumniszuschläge bei Aufrechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540
    Die Zulässigkeit eines solchen Verrechnungsvertrags ist nach ständiger finanzgerichtlicher Rechtsprechung auch für die Verrechnung öffentlich-rechtlicher Ansprüche anerkannt, und zwar namentlich dann, wenn es an den Voraussetzungen für eine Aufrechnung nach § 226 AO - etwa an der Gegenseitigkeit der Forderungen - fehlt (vgl. BFH, U. v. 13.1.2000 - VII R 91/98 - BFHE 191, 5 Rn. 28).
  • BFH, 26.07.2005 - VII R 72/04

    Aufrechnungserklärung durch maschinelle Umbuchungsmitteilung des FA

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540
    Die Umbuchung kann ein Angebot zum Abschluss eines Verrechnungsvertrags darstellen, das der Annahme des Berechtigten bedarf (vgl. BFH, U. v. 26.7.2005 - VII R 72/04 - BFHE 210, 8 Rn. 17).
  • BFH, 21.02.1989 - VII R 42/86

    Klage auf Zahlung eines Überschusses aus der Einkommensteuerveranlagung -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540
    Nach ständiger Rechtsprechung kann Vertragspartner des Finanzamts - bzw. hier der Gemeinde - der Steuerpflichtige selbst, aber auch ein dritter Forderungsinhaber sein, so dass mittels Verrechnungsvertrags im Ergebnis der in § 48 Abs. 1 AO geregelte Fall der Zahlung von Steuerschulden durch einen Dritten erreicht werden kann (vgl. BFH, U. v. 21.2.1989 - VII R 42/86 - BFH/NV 1989, 762).
  • VG München, 26.01.2021 - M 16 K 19.2874

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen

    Soweit der Kläger ausführt, es sei nicht nachgewiesen, dass das Kassen- und Steueramt die Zahlungen des Klägers bzw. die aus Pfändungen erlösten Beträge auf die Hauptforderung gebucht habe, wird auf die Vorschrift des § 225 Abgabenordnung (AO) hingewiesen, die gemäß § 1 Abs. 2 AO auch auf die Gewerbesteuer als Realsteuer, deren Verwaltung nach Art. 18 Kommunalabgabengesetz (KAG) den Gemeinden übertragen ist, anwendbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2016 - 4 BV 15.1540 - juris Rn. 17).
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