Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formfreiheit von Verrechnungsvereinbarungen bei der Erhebung von Gewerbesteuern durch Kommunen
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 1 Abs. 2 AO, Art. 18 KAG, § 226 AO, § 387 f. BGB
Kommunalabgabenrecht: Ausschließliche Anwendbarkeit der Abgabenordnung für Aufrechnung bzw. Verrechnung von Gewerbesteuern | Erstattung von Gewerbesteuerguthaben; Aufrechnung; Verrechnungsvereinbarung; Schriftformerfordernis (verneint)
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 1 Abs. 2 AO, Art. 18 KAG, § 226 AO, § 387 f. BGB
Kommunalabgabenrecht: Ausschließliche Anwendbarkeit der Abgabenordnung für Aufrechnung bzw. Verrechnung von Gewerbesteuern | Erstattung von Gewerbesteuerguthaben; Aufrechnung; Verrechnungsvereinbarung; Schriftformerfordernis (verneint) - rewis.io
Gewerbesteuerverrechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 1 Abs. 2; KAG Art. 18; AO § 226; BGB § 387 f.
Gewerbesteuer; Verrechnungsvereinbarung; materielle Beweislast; Erstattung von Gewerbesteuerguthaben; Aufrechnung; Schriftformerfordernis; Insolvenzverfahren - rechtsportal.de
KAG Art. 18
Formfreiheit von Verrechnungsvereinbarungen bei der Erhebung von Gewerbesteuern durch Kommunen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 1 Abs. 2 AO, Art. 18 KAG, § 226 AO, § 387 f. BGB
Kommunalabgabenrecht: Ausschließliche Anwendbarkeit der Abgabenordnung für Aufrechnung bzw. Verrechnung von Gewerbesteuern | Erstattung von Gewerbesteuerguthaben; Aufrechnung; Verrechnungsvereinbarung; Schriftformerfordernis (verneint)
Verfahrensgang
- VG München, 30.04.2015 - M 10 K 14.4547
- VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540
Papierfundstellen
- DÖV 2017, 163
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 89.84
Stundung der Gewerbesteuer - Erhebung einer Verwaltungsgebühr - Besonderheiten im …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540
Die durch § 1 Abs. 2 AO angeordnete entsprechende Anwendung der Abgabenordnung dient der Rechtseinheit; sie soll gewährleisten, dass die Steuerpflichtigen im Verwaltungsverfahren der Gemeinden auf dem Gebiet der Realsteuern nicht anders behandelt werden als diejenigen Steuerpflichtigen, die der Steuerverwaltung einer Bundes- oder Landesbehörde unterliegen (BVerwG, U. v. 20.8.1986 - 8 C 89.84 - NVwZ 1987, 55/56;… Musil in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Loseblatt, § 1 AO Rn. 60).Diese genießt bereits aufgrund der bundesgesetzlichen Anordnung den Vorrang vor landesrechtlichen Regelungen (vgl. BVerwG, U. v. 20.8.1986 - 8 C 89.84 - NVwZ 1987, 55/56;… Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 2 Rn. 58).
- BFH, 18.07.1989 - VII R 46/86
Wirksamkeit einer Aufrechnungserklärung des Finanzamts im Sinne eines …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540
Im bloßen Schweigen des Steuerpflichtigen auf ein solches Verrechnungsangebot liegt allein noch keine Annahme des Vertragsangebots (BFH, U. v. 18.7.1989 - VII R 46/86 - BFH/NV 1991, 69).Eine bloße widerspruchslose Hinnahme - etwa in Anlehnung an das Rechtsinstitut des Schweigens im kaufmännischen Rechtsverkehr - kann im öffentlich-rechtlich geprägten (Steuer-)Rechtsverhältnis nicht zur Begründung einer Verrechnungsvereinbarung genügen (vgl. BFH, U. v. 18.7.1989 - VII R 46/86 - BFH/NV 1991, 69).
- BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98
Säumniszuschläge bei Aufrechnung
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540
Die Zulässigkeit eines solchen Verrechnungsvertrags ist nach ständiger finanzgerichtlicher Rechtsprechung auch für die Verrechnung öffentlich-rechtlicher Ansprüche anerkannt, und zwar namentlich dann, wenn es an den Voraussetzungen für eine Aufrechnung nach § 226 AO - etwa an der Gegenseitigkeit der Forderungen - fehlt (vgl. BFH, U. v. 13.1.2000 - VII R 91/98 - BFHE 191, 5 Rn. 28). - BFH, 26.07.2005 - VII R 72/04
Aufrechnungserklärung durch maschinelle Umbuchungsmitteilung des FA
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540
Die Umbuchung kann ein Angebot zum Abschluss eines Verrechnungsvertrags darstellen, das der Annahme des Berechtigten bedarf (vgl. BFH, U. v. 26.7.2005 - VII R 72/04 - BFHE 210, 8 Rn. 17). - BFH, 21.02.1989 - VII R 42/86
Klage auf Zahlung eines Überschusses aus der Einkommensteuerveranlagung - …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.1540
Nach ständiger Rechtsprechung kann Vertragspartner des Finanzamts - bzw. hier der Gemeinde - der Steuerpflichtige selbst, aber auch ein dritter Forderungsinhaber sein, so dass mittels Verrechnungsvertrags im Ergebnis der in § 48 Abs. 1 AO geregelte Fall der Zahlung von Steuerschulden durch einen Dritten erreicht werden kann (vgl. BFH, U. v. 21.2.1989 - VII R 42/86 - BFH/NV 1989, 762).
- VG München, 26.01.2021 - M 16 K 19.2874
Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …
Soweit der Kläger ausführt, es sei nicht nachgewiesen, dass das Kassen- und Steueramt die Zahlungen des Klägers bzw. die aus Pfändungen erlösten Beträge auf die Hauptforderung gebucht habe, wird auf die Vorschrift des § 225 Abgabenordnung (AO) hingewiesen, die gemäß § 1 Abs. 2 AO auch auf die Gewerbesteuer als Realsteuer, deren Verwaltung nach Art. 18 Kommunalabgabengesetz (KAG) den Gemeinden übertragen ist, anwendbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2016 - 4 BV 15.1540 - juris Rn. 17).